Der Entwurf regelt die Verlängerung der Geltung der zunächst bis zum 31. Dezember 2020 beschränkten Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bis zum 31. Dezember 2021. Damit wird Unternehmen betroffener Rechtsformen sowie Vereinen und Stiftungen weiterhin ermöglicht, auch bei Fortbestehen der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen Beschlussfassungen vornehmen zu können.