OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.8.2023 – 8 U 86/21
Zur Haftung eines Pkw-Herstellers für ein Dieselfahrzeug mit Thermofenster gem. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV, und zu den Anforderungen an die Darlegung eines unvermeidbaren Verbotsirrtums durch den Fahrzeughersteller, insbesondere zu der Anforderung, nicht nur eine etwaige Unvermeidbarkeit, sondern auch konkret einen Irrtum verantwortlich handelnder Personen des Herstellers darzulegen.
(Amtliche Leitsätze)