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DRSC: Deutsche Fassung der ESRS – erste sprachliche Analyse

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat – auf Grundlage einer kurzfristigen Anfrage des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) – eine Befragung verschiedener Stakeholder, insbes. ESRS-Anwender durchgeführt. Diese hatte das Ziel, (potenzielle) Fehler in der deutschen Sprachfassung der ESRS, wie am 31.7.2023 durch die Europäische Kommission (KOM) veröffentlicht, zu identifizieren und der Europäischen Kommission zur Kenntnis zu bringen. Am 18.9.2023 hat die DRSC-Geschäftsstelle die zusammengefassten Ergebnisse der Befragung an das BMJ übermittelt. Weitere Informationen sowie die an das BMJ übermittelte Übersicht können unter www.drsc.de abgerufen werden. Hinweis: Die Übersicht ist als erste Indikation zu verstehen; die Inhalte wurden durch das DRSC rechtlich nicht geprüft und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

(www.drsc.de)