BFH, Beschluss vom 22.8.2023 – VIII B 76/22
NV: Die Frage, innerhalb welchen Zeitraums und unter welchen Umständen der Bearbeitung ein Irrläuferschreiben zur Einlegung eines Einspruchs vom unzuständigen Finanzamt an das zuständige Finanzamt noch als innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weitergeleitet anzusehen ist, ist nicht abstrakt klärungsfähig.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2023-2197-3