BFH, Urteil vom 11.5.2023 – V R 28/20
Die wirtschaftliche Eingliederung kann nicht nur aufgrund unmittelbarer Beziehungen zum Organträger bestehen, sondern auch auf der Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen verschiedener Organgesellschaften beruhen.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2023-2134-3