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BFH: Pauschalierung der Lohnsteuer für geringfügig Beschäftigte

Der BFH hat mit Beschluss vom 9.8.2023 – VI B 1/23 – entschieden:

NV: Die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40a Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IV) oder des § 8a SGB IV setzt eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung gemäß § 7 SGB IV voraus.

(Amtlicher Leitsatz)