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BGH: Musterfeststellungsklage zum Neukundenbonus in Insolvenz eines Energieversorgers

BGH, Urteil vom 27.7.2023 – IX ZR 267/20

InsO § 80 Abs. 1; ZPO § 606 Abs. 1

Wird über das Vermögen des von den Feststellungszielen betroffenen Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet, kann eine Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter erhoben werden, auch wenn dieser das Unternehmen nicht fortführt.

InsO § 85; ZPO § 606 Abs. 1

Insolvenzrechtliche Bestimmungen stehen einer Musterfeststellungsklage jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Feststellungsziele sich ausschließlich auf Aktivprozesse der Masse beziehen.

InsO § 94; § 96 Abs. 1 Nr. 3

Die Berücksichtigung eines Neukundenbonus in der Jahresverbrauchsabrechnung eines Energieversorgungsvertrags stellt keine insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung oder Verrechnung dar, wenn der Neukundenbonus als vom Jahresumsatz abhängiger Nachlass (Rabatt) ausgestaltet ist.

BGB § 305c Abs. 2, § 307 Abs. 1

Beschränkt sich eine Bestimmung in einem Energielieferungsvertrag über die Berechnung des Jahresverbrauchspreises ausschließlich auf die Formulierung

„Grundpreis: […] €/Monat (inkl. 19% MWst)

Arbeitspreis: […] €/Monat (inkl. 19% MWSt)

Neukundenbonus: [x] % (Jahresumsatz)“,

kann diese Klausel bei der Verwendung gegenüber Verbrauchern dahin auszu- legen sein, dass es sich bei dem Neukundenbonus um einen einmaligen, nicht an eine Mindestlaufzeit geknüpften Nachlass (Rabatt) auf den Jahresverbrauchspreis handelt.

(Amtliche Leitsätze)