„Erleichterungen für Unternehmen durch Stundungen, Steuersenkungen und Garantien im Rahmen der Corona-Pandemie“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/23833). Darin schreibt die Fraktion, dass „mehrere Sondermaßnahmen, welche die Bundesregierung im Rahmen der Corona-Pandemie in Bezug auf die Mehrwertsteuer beschlossen hatte“, Ende des Jahres 2020 oder später ausliefen. So sei die Möglichkeit der zinsfreien Stundung der Umsatz-, Einkommen-, Körperschaft-, Kirchen-, Kfz- sowie Gewerbesteuer bis Ende 2020 befristet. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, in welchem Umfang „Kleinst-, kleine, mittlere und große Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die zinslose Stundung der Umsatz-, Einkommen-, Körperschaft-, Kirchen-, Kfz- sowie Gewerbesteuer“ genutzt haben.
(Quelle: hib-Meldung Nr. 1217/2020 vom 10.11.2020)