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IDW: HFA empfiehlt Anwendung der IDW-Entwürfe bei der Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Anwendungsempfehlung für die Entwürfe der IDW-Prüfungsstandards IDW EPS 990 (11.2022) und IDW EPS 991 (11.2022) ausgesprochen. Die Entwürfe befassen sich mit der inhaltlichen Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung außerhalb der Abschlussprüfung. IDW EPS 990 (11.2022) behandelt die Prüfung mit hinreichender Sicherheit, IDW EPS 991 (11.2022) die Prüfung mit begrenzter Sicherheit. Die Entwürfe waren im November 2022 veröffentlicht worden und enthielten damals keine Anwendungsempfehlung (s. IDW Aktuell vom 8.12.2022). Da sich der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer derzeit mitten in der Umstellung auf die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) befindet, hat das IDW entschieden, die Standardentwürfe nicht zu finalisieren. So wird dem Berufsstand keine Anwendungspflicht auferlegt, welche nur für ein Jahr Gültigkeit hätte. Neben diesen beiden Entwürfen hat das IDW einen dritten Prüfungsstandard zur inhaltlichen Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung nach §§ 289 b ff. HGB entworfen: IDW EPS 352 (08.2022) behandelt die inhaltliche Prüfung einer im Lagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung im Rahmen der Abschlussprüfung (vgl. IDW Aktuell vom 31.8.2022). Für diesen Entwurf hatte der HFA bereits eine Anwendungsempfehlung ausgesprochen. Damit besteht nun ein konsistentes Vorgehen bei allen drei Entwürfen. Es ist vorgesehen, die drei Entwürfe im Jahr 2024 mit Blick auf die CSRD und einen künftigen Prüfungsstandard auf EU-Ebene aufzuheben. Die inhaltlich unveränderten Entwürfe sind weiterhin auf der IDW-Website abrufbar. Für IDW-Mitglieder sind Musterformulierungen aus den Anhängen der Verlautbarungen im Mitgliederbereich „Mein IDW“ im Word-Format abrufbar. Die Entwürfe werden in IDW Life 9/2023 veröffentlicht.

(IDW Aktuell vom 15.8.2023)