-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 6.11.2020 den Entwurf einer kombinierten Übernahmeempfehlung bezüglich zwei Standardänderungen an IAS 1 veröffentlicht. Dabei handelt es sich um die Standardänderungen „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1)“ sowie „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens (Änderung an IAS 1)“. Die Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1.1.2023 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Kommentare werden bis zum 7.12.2020 erbeten. Die vollständige Pressemitteilung ist unter https://www.efrag.org/News/Project-447/EFRAG-requests-comments-on-its-draft-endorsement-advice-on-Classification-of-Liabilities-as-Current-or-Non-current-and-Deferral-of-Effective-Date-Amendments-to-IAS-1 abrufbar.