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DPR: Prüfungsschwerpunkte 2021

Die ersten vier Prüfungsschwerpunkte stellen die von den nationalen Enforcern gemeinsam mit der European Securities and Markets Authority (ESMA) identifizierten „European Common Enforcement Priorities“ dar (s. dazu bereits BB-Online-Meldung vom 6.11.2020, , weitere Informationen dazu unter https://www.esma.europa.eu/). Die nationalen Schwerpunkte der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) finden Sie unter Punkt 5 und 6. 1.

1. IAS 1 Darstellung des Abschlusses

– Annahmen bezüglich der Unternehmensfortführung,

– wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten,

– Darstellung von COVID-19-Sachverhalten im Abschluss,

2. IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten,

3. IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben,

4. IFRS 16 Leasingverhältnisse, 5. IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, insbesondere

– Abgrenzung/Identifizierung der nahestehenden Unternehmen und Personen (IAS 24.9),

– Angaben zum obersten be-herrschenden Unternehmen (Ultimate Controlling Party, IAS 24.13),

– Angaben zur Art der Beziehung, zur Höhe und zu den Bedingungen von Geschäftsvorfällen, sowie zu ausstehenden Salden (IAS 24.18),

– Kategorisierung der Angaben über die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (IAS 24.19) ,

– Konsistenz der Angaben zum Abhängigkeitsbericht sowie korrekte Wiedergabe der Schlusserklärung (§ 312 Abs. 3 AktG) ,

6. § 315 HGB Konzernlagebericht

– Risikoberichterstattung unter Beachtung der Auswirkungen von COVID-19

– Vollständigkeit und Angemessenheit der Berichterstattung über wesentliche Risiken (§ 315 Abs. 1 S. 4 HGB), insbesondere über:

– Einzelrisiken und bestandsgefährdende Risiken (§ 315 Abs. 1 S. 4 HGB)

– Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten (§ 315 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 HGB): Ausmaß von Ausfall- und Liquiditätsrisiken, Dar-stellung und Erläuterung wesentlicher finanzieller Risiken im Zusammenhang mit Financial Covenants (IFRS 7.18 f. und IFRS 7.31 ff.)

– Einklang zwischen Risiko- und Prognoseberichterstattung

(PM DPR vom 9.11.2020)