Die CSRD-Richtlinie will Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung auf Augenhöhe bringen. Nun hat die EU-Kommission die dazugehörigen Berichtsstandards publiziert. Was Unternehmen nun offenlegen müssen.
Auf die Reportingstandards ESRS haben viele Unternehmen gewartet. Das Werk vervollständigt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und soll für eine einheitliche, nachvollziehbare Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen sorgen. Nun liegen die Standards vor.
Ab 2024 greift für erste Unternehmen die Berichtspflicht
Zur Erinnerung: Die CSRD-Richtlinie trat am 5. Januar dieses Jahres in Kraft, muss innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht überführt werden – und will die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung stellen. Erste Unternehmen werden über das Geschäftsjahr 2024 nach der CSRD berichtspflichtig. Die ESRS legen nun die Standards für die Offenlegung von Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten fest.
„CSRD und ESRS sind nur eine Weiterentwicklung bestehender Berichtspflichten“, sagt Marion Sollbach. „Bisher waren hierzulande nur die großen börsennotierten Unternehmen sowie Versicherungen und Banken betroffen, rund 500 Unternehmen insgesamt. Schätzungen zufolge unterliegen nun mehr als 15.000 deutsche Unternehmen der CSR-Richtlinie“, so die Director Sustainability bei „Scholz & Friends Reputation“ weiter.
„Das Thema ‚Nachhaltigkeit‘ kommt nun in den Lagebericht. Dort ist Strategie gefordert und keine bunten Bilder oder nur einzelne Leuchtturmprojekte“, so Sollbach. Laut der Gesetzesbegründung gehe es darum, Investoren vor Anlagerisiken zu bewahren. „Die Kommission hofft, dass Banken und Investoren nur noch in Unternehmen investieren, die ihre Risiken im Griff haben.“ Mit der grünen Transformation entsteht eine Klima-Ökonomie, die nach neuen Regeln funktioniert und für Unternehmen sowohl große Chancen als auch Risiken birgt.
Beispielsweise die Strategie zur Biodiversität darlegen
Unternehmen müssen Berichtsanforderungen und Datenpunkte nur noch dann berichten, wenn ihre „Wesentlichkeitsüberprüfung“ ergeben hat, dass es sich um für sie wesentliche Angaben in der Nachhaltigkeitsberichterstattung handelt.
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„Konkret muss das Unternehmen schauen, welche Auswirkungen das Business auf die Menschen und Umwelt hat – sowie welche finanziellen Chancen und Risiken sich daraus ergeben können“, so die Expertin von Scholz & Friends Reputation. Gibt ein Unternehmen etwa an, dass es Biodiversität für wichtig erachtet, geben die ESRS vor, welche die einschlägigen Offenlegungspflichten sind: So muss das Unternehmen etwa seine Strategie für das Thema darlegen und jährlich Kennzahlen hierzu berichten.
„Für börsennotierte Konzerne wie Metro, Henkel & Co. wird sich nicht viel ändern. Anders ist das bei Unternehmen, für die das Thema neu ist: Sie werden für die Wesentlichkeitsanalyse, mit der sie jetzt schon beginnen müssen, rund ein halbes Jahr benötigen.“
Dieser Text erschien zuerst auf www.lebensmittelzeitung.net.