In einem unter www.idw.de abrufbaren Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer (Kreditzweitmarktgesetz) Stellung genommen.
Darin begrüßt das IDW das primäre Ziel des Gesetzes, Bestände notleidender Kredite abzubauen und nachhaltige Maßnahmen zu treffen, die eine künftige Anhäufung notleidender Kredite verhindern sollen. Ebenso wird begrüßt, dass mit dem Gesetz ein hohes Schutzniveau für Kreditnehmer gewährleistet werden soll.
Das IDW weist jedoch auch darauf hin, dass in dem Referentenentwurf einige Änderungen in Finanzaufsichtsgesetzen vorgeschlagen werden, die vor allem kleine Finanzdienstleistungsunternehmen belasten, größere Unsicherheiten aufwerfen und ggf. negative Folgen für den deutschen Finanzmarkt haben könnten. Besonders wird darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagene Möglichkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Bekanntgabe einer Ablehnung eines bestellten Abschlussprüfers die Kompetenzen der Berufsaufsicht untergraben würde und nach Einschätzung des IDW nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar ist.
(IDW Aktuell vom 11.8.2023)