Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) unterstützt und begrüßt die Zielsetzung des Wachstumschancengesetzes, auch aus steuerlicher Sicht die Grundlagen für Wachstum, Innovation und Investitionen zu schaffen und den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver zu gestalten.
Das Änderungsgesetz sieht in 44 Artikeln insbesondere zahlreiche Änderungen in unterschiedlichen Steuergesetzen vor. Wesentliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz betreffen die Zinsschranke (§ 4h EStG), die Einführung einer Zinshöhenschranke (§ 4l EStG), Ausweitungen bei der Nutzung von Verlusten (§ 10d EStG), die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG), das Optionsmodell (§ 1a KStG), Anpassungen an das sog. MoPeG (§ 39a Abs. 2 AO und § 2a ErbStG), die Einführung von Mitteilungspflichten bei nationalen Steuergestaltungen (§§ 138l bis 138n AO) und von obligatorischen elektronischen Rechnungen im B2B-Geschäft (§ 14 UStG) sowie Neuregelungen bei der sog. „Nachspaltungsveräußerungssperre“ (§ 15 Abs. 2 UmwStG).
Zu den geplanten Änderungen des § 15 Abs. 2 UmwStG wurde in einem separaten Schreiben detailliert Stellung genommen.
- Wachstumschancengesetz – RefE (IDW Schreiben) (PDF)
- Wachstumschancengesetz – RefE – UmwStG (IDW Schreiben) (PDF)
(IDW Aktuell vom 4.8.2023)