ESMA: Europäische Enforcement-Schwerpunkte für die Jahresfinanzberichte 2020

-tb- Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat ihre jährliche öffentliche Erklärung zur Festlegung der europäischen Enforcement-Prioritäten für die Jahresfinanzberichte 2020 von börsennotierten Unternehmen bekanntgegeben. Die ESMA wird zusammen mit den nationalen Behörden bei der Überwachung und Bewertung besonderes Augenmerk auf Sachverhalte im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie legen. Dabei wird insbesondere die Anwendung der Standards IAS 1 (Darstellung des Abschlusses), IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten), IFRS 9 (Finanzinstrumente), IFRS 7 (Finanzinstrumente: Offenlegung) und IFRS 16 (Leasingverhältnisse) untersucht. Außerdem liegt ein weiterer Schwerpunkt auf den nicht-finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, der Prüfung der Notwendigkeit der Offenlegung von Informationen über die Auswirkungen der Pandemie auf das Geschäftsmodell und den Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen werden die Aufsichtsbehörden Maßnahmen ergreifen, wenn wesentliche Falschaussagen festgestellt werden, und die ESMA wird anschließend über ihre Ergebnisse berichten. Zusätzlich zu diesen europäischen Prioritäten könnten die Aufsichtsbehörden nationale Prioritäten setzen, die sich auf andere Themen konzentrieren. Die zugehörige Mitteilung mit weiteren Details ist unter https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma71-99-1422_press_release_european_common_enforcement_priorities_2020.pdf abrufbar.