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BAG: Eingruppierung eines Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Verwaltungsgerichts – Bestimmung von Arbeitsvorgängen – Heraushebungsmerkmal – schwierige Tätigkeiten – rechtlich relevanter Umfang – Bewährungsaufstieg

Das BAG hat mit Urteil vom 26.4.2023 – 4 AZR 34/22 (F) – wie folgt entschieden:

Bei einem Wechsel von einer Tätigkeit als Geschäftsstellenverwalter iSd. Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 1 BAT zu einer solchen als Angestellter in einer Serviceeinheit ist für einen Anspruch auf ein Entgelt nach Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 2 BAT nicht erforderlich, dass der Angestellte erneut eine Bewährungszeit von drei Jahren in Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 1a BAT verbringt. Die als Geschäftsstellenverwalter absolvierte Bewährungszeit ist vollständig anzurechnen (Rn. 55).

(Orientierungssatz)