Die Financial Action Task Force (FATF) hat mit Mitteilung vom 23.6.2023 die Liste der Länder aktualisiert, die unter FATF-Beobachtung stehen („graue Liste“). Zu den hier neu gelisteten Ländern gehören Kamerun, Kroatien und Vietnam. Mit Mitteilung vom selben Tag hat die FATF eine Liste mit den Ländern veröffentlicht, die von der FATF eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben („schwarze Liste“). Neuerungen gab jedoch es nicht. Die FATF und ihre Regionalgruppen überprüfen Länder auf Defizite im Hinblick auf wesentliche Empfehlungen der FATF zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Stellen die FATF und ihre Regionalgruppen Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in einem Land fest, so wird dieses unter FATF-Beobachtung gestellt oder zum Handeln aufgefordert. Die Europäische Kommission hat Drittstaaten mit hohem Risiko festgelegt (Delegierte VO (EU) 2016/1675 vom 14.7.2016). Diese wurde zuletzt geändert durch die Delegierte VO (EU) 2022/229 vom 7.1.2022, die am 13.3.2022 in Kraft getreten ist. Die WPK hat die Übersicht der Listen zuletzt am 7.7.2023 aktualisiert und diese informationshalber im internen Mitgliederbereich „Meine WPK“bereitgestellt (dort bei „Geldwäschebekämpfung“).
(Neu auf WPK.de vom 7.7.2023)