Die WPK hat die unter www.wpk.de abrufbare Übersicht der Tätigkeiten, die dem Berufsstand der WP/vBP vorbehalten sind (Vorbehaltsaufgaben) aktualisiert. Eine zusätzliche Vorbehaltsaufgabe ergibt sich aus der Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung. Diese Verordnung konkretisiert § 36a SGB IX, der einen einmaligen Anspruch von Rehabilitationsträgern auf Bezuschussung von Energiekosten für das Jahr 2022 vorsieht. Darüber hinaus wurde der Begriff der Vorbehaltsaufgabe im Vorspann klargestellt, einige fachliche Verlautbarungen ergänzt und redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Die Übersicht hat eine unterstützende Funktion; eine einzelfallabhängige Befassung mit dem Thema Vorbehaltsaufgabe kann sie indes nicht ersetzen.
(Neu auf WPK.de vom 10.7.2023)