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DStV: Erstattung der Quellensteuer: Lieber BETTER als FASTER

Mit FASTER will die EU-Kommission Investoren für ein vielfältigeres EU-Wertpapier-Portfolio gewinnen. Dazu schlägt sie zwei weitere Verfahren zur Verbesserung der Rückerstattung der Quellensteuer vor. Der DStV befürchtet, dass insbesondere Kleinanleger wenig von den Vorteilen von FASTER haben werden.

Die EU-Kommission outet sich als Liebhaberin einprägsamer Akronyme. Nach UNSHELL (Kampf dem Missbrauch von Briefkastenfirmen, SAFE (Beschränkung der Rolle von sog. Vermittlern aggressiver Steuerplanung) oder ViDA (Modernisierung der gemeinsamen Mehrwertsteuerregeln) hat die EU-Kommission mit FASTER ein neues Zauberwort für einen weiteren Gesetzgebungsvorschlag auserkoren. Mit FASTER will die EU-Kommission dem leidigen Problem der mühsamen Rückerstattung der Quellensteuer auf Aktien und Anleihen wirksam begegnen. Oder, um im FASTER-Jargon zu bleiben: Die Rückerstattung beschleunigen.

Insbesondere für Kleinanleger sind die Antragsverfahren zur Erstattung der Quellensteuer in der EU nach den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ein echter Albtraum; von Land zu Land höchst unterschiedlich, bürokratisch, nur in der jeweiligen Landessprache verfügbar und, aufgrund hoher Gebühren, zumeist nicht lohnend. Kein Wunder, dass die meisten Kleinanleger gänzlich auf die Rückerstattung verzichten oder ihr Depot ausschließlich mit einheimischen Wertpapieren ausstaffieren.

Zudem haben Cum/Ex- und Cum/Cum die Schwachstellen der Erstattungsverfahren schmerzhaft offengelegt. Nach der EU-Kommission belaufen sich die aus Erstattungsbetrug stammenden Steuerausfälle der Jahre 2000-2020 in der EU auf satte 150 Milliarden €.

Mit FASTER tritt die EU-Kommission nun an, Investoren für ein vielfältigeres EU-Wertpapier -Portfolio zu gewinnen. Dazu will sie anstelle von Papierbescheinigungen einen einheitlichen digitalen Nachweis des Steuerwohnsitzes einführen. Anstelle der bisherigen Beantragungsprozedur soll dieser – ganz im Sinne von FASTER – innerhalb eines Tages digital vorliegen.

Außerdem will die EU-Kommission gleich zwei weitere unterschiedliche Schnellverfahren für die Quellensteuerrückerstattung einführen. Ein sog. „relief at source“, also ein Verfahren zur „Erleichterung an der Quelle“ und ein sog. „quick refund“, ein Verfahren zur beschleunigten Erstattung.

Relief at source

Bei „relief at source“ erhebt die im inneuropäischen Ausland zuständige Steuerbehörde lediglich den nach dem Doppelbesteuerungsabkommen ermäßigten Quellensteuersatz. Tatsächlich ist der Vorschlag im höchsten Maße sinnvoll, erspart es doch dem (Klein-) Anleger das eigentliche Verfahren.

Der Haken: Die EU-Kommission stellt den Mitgliedstaaten frei, ob diese dem Erstattungsberechtigten ein „relief at source“, einen „quick refund“ oder eine Kombination aus beidem anbietet. Ob „relief at source“ deshalb zum favorisierten Verfahren der Mitgliedstaaten erkoren wird, darf bezweifelt werden.

Quick refund

Der „quick refund“ sieht dagegen vor, dass die Quellensteuer wie bisher einbehalten aber in einem Zeitrahmen von 50 Tagen nach erfolgter und begründeter Antragsstellung erstattet wird. Zweifelsohne stellt ein solches Verfahren eine Verbesserung des bestehenden Status Quo dar.

Der Haken: Der „quick refund“ soll nach dem Willen der EU-Kommission ausschließlich über die Inanspruchnahme der Banken durchgeführt werden. Aufgrund der dort anfallenden Gebühren wird der „quick refund“ für Kleininvestoren schnell zum „quick uninteressant“.

DStV-Fazit:

Keine Frage: FASTER wird die Erstattung der Quellensteuer verbessern, ist aber insgesamt nicht der große Wurf. Es wird auf den Rat der EU als einzigem EU-Gesetzgebungsorgan ankommen, damit aus FASTER letztlich ein BETTER wird. Dazu müssten die Mitgliedstaaten aber weit über ihren Schatten springen. Tendenz: BETTER wird’s nicht.

(DStV, PM v. 12.7.2023)

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