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FG Hamburg: Dreitagesfiktion bei Zentralversand von Steuerbescheiden

1. Bei Anwendung der Dreitagesfiktion gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO hat das Finanzgericht das Datum der tatsächlichen Aufgabe zur Post von Amts wegen zu ermitteln.

2. Die dreitägige Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt – jedenfalls im Streitfall – trotz Einschaltung eines privaten Postdienstleistungsunternehmens bei dem Versand von Steuerbescheiden durch ein Hamburger Finanzamt im sog. Zentralversand.

FG Hamburg, Urteil vom 13.4.2023 – 5 K 92/22

(Leitsätze der Redaktion)

Volltext BB-Online BBL2023-1686-2