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KfW/BMWK: Erweiterung des Förderangebots für nachhaltige Investitionen kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) um Leasing

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die KfW unterstützen ab dem 1.7.2023 die kleinen und mittelgroßen Unternehmen in Deutschland bei der Finanzierung von nachhaltigen und klimafreundlichen Maßnahmen durch das neue Förderangebot „Grünes ERP-Globaldarlehen Leasing“. Gefördert werden Investitionen in Leasing-finanzierte bewegliche Güter, wie z. B. Anlagen, Maschinen sowie Nutz- und Dienstfahrzeuge, die sich an den jeweils gültigen technischen Mindestanforderungen der EU-Taxonomie oder an den KfW-Standards für Energieeffizienz orientieren. Die KfW stellt hierfür zunächst bis zu 500 Mio. EUR pro Jahr bereit. Leasinggesellschaften und Banken mit entsprechender Bonität und Erfahrung erhalten daraus Globaldarlehen zu vorteilhaften Konditionen, die sie im Rahmen ihrer Verträge an mittelständische Unternehmen weitergeben. Die Zinssätze beruhen auf dem günstigen Refinanzierungsniveau der KfW und enthalten zusätzlich eine Zinsverbilligung aus dem ERP-Sondervermögen. Das „Grüne ERP-Globaldarlehen Leasing“ erweitert das bestehende KfW-Förderangebot, indem die – für den Mittelstand zunehmend an Bedeutung gewinnende – Finanzierungsform Leasing erstmals mit Verbilligungsmitteln ausgestattet wird. Zugleich erhöhen die attraktiven Konditionen den Anreiz für mittelständische Unternehmen, Maßnahmen zur klimafreundlichen und nachhaltigen Transformation Umzusetzen .Das ERP-Sondervermögen fördert seit über 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus den Mitteln des Marschallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verwaltet.

Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. Insgesamt leistet die ERP-Förderung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen und der freien Berufe. Zudem trägt sie zur Schaffung neuer und zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze bei.

(PM KfW vom 30.6.2023)