BFH, Urteil vom 23.2.2023 – V R 30/20
1. Unterjährige Zinsvorteile sind bei der Prüfung eines Liquiditätsvorteils im Rahmen des Billigkeitserlasses von Nachforderungszinsen zur Umsatzsteuer gemäß § 233a AO unbeachtlich.
2. Dem Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer steht nicht entgegen, dass es zu mehreren aufeinanderfolgenden jahresübergreifenden Umsatzverlagerungen kommt (Anschluss an BFH-Urteil vom 11.07.1996 – V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259).
(Amtliche Leitsätze)
Volltext BB-Online BBL2023-1558-2