© IMAGO / Panthermedia

EuGH: Ausgleich für Verbraucher bei Nichtigerklärung eines missbräuchliche Klauseln enthaltenden Hypothekendarlehensvertrags

EuGH, Urteil vom 15.6.2023 – C-520/21

Im Kontext der vollständigen Nichtigerklärung eines Hypothekendarlehensvertrags mit der Begründung, dass er nach Aufhebung der missbräuchlichen Klauseln nicht fortbestehen kann, sind Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen dahin auszulegen, dass

  • sie einer gerichtlichen Auslegung des nationalen Rechts nicht entgegenstehen, wonach der Verbraucher von dem Kreditinstitut einen Ausgleich verlangen darf, der über die Erstattung der gezahlten monatlichen Raten und der zur Erfüllung dieses Vertrags gezahlten Kosten sowie die Zahlung von Verzugszinsen zum gesetzlichen Satz ab dem Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung hinausgeht, sofern die Ziele der Richtlinie 93/13 und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sind, und
  • sie einer gerichtlichen Auslegung des nationalen Rechts entgegenstehen, wonach das Kreditinstitut von dem Verbraucher einen Ausgleich verlangen darf, der über die Erstattung des zur Erfüllung dieses Vertrags gezahlten Kapitals sowie die Zahlung von Verzugszinsen zum gesetzlichen Satz ab dem Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung hinausgeht.

(Tenor)