BFH, Beschluss vom 7.6.2023 – IX B 83/22
NV: Es ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass Kapitalbeteiligungen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft den Gesellschaftern der Personengesellschaft für die Bestimmung des Veräußerungstatbestands nach § 17 EStG anteilig zuzurechnen sind (sog. Bruchteilsbetrachtung).
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2023-1493-3