Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) begrüßt die Änderungen, die die EU-Kommission in den Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) vorgenommen hat. Um die Unternehmen nicht zu überfordern und eine verlässliche Berichterstattung zu unterstützen, fordert das IDW weitere Vereinfachungen. Die von der EU-Kommission vorgelegten Entwürfe konkretisieren die Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und können bis zum 7.7.2023 kommentiert werden. Auf Basis einer ersten Analyse hält das IDW im Einzelnen positiv fest:
- Die zwingende Veröffentlichung zahlreicher Detailinformationen unabhängig von ihrer Wesentlichkeit wird größtenteils aufgegeben. Stattdessen gilt (mit Ausnahme von ESRS 2) allgemein ein Wesentlichkeitsvorbehalt.
- Neben der schrittweisen Umsetzung auf Grundlage der CSRD werden weitere Zeitschienen eingeführt: Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten haben ein Jahr länger Zeit, erstmals die „Scope 3-Emissionen“ anzugeben. Gleiches gilt z. B. für die Angaben zur eigenen Belegschaft (ESRS S1). Zwei Jahre „Verlängerung“ werden diesen Unternehmen für die Angaben zu Biodiversität/Ökosystemen (ESRS E4), Beschäftigten in der Wertschöpfungskette (ESRS S2), betroffenen Gemeinschaften (ESRS S3) sowie Verbrauchern/Endnutzern (ESRS S4) gewährt.
- Alle Unternehmen dürfen im ersten Berichtsjahr auf die Angabe finanzieller Auswirkungen solcher Umweltaspekte verzichten, die nicht den Klimawandel betreffen. Generell wird die Berichterstattung hier flexibler gestaltet.
- Einige Pflichtangaben werden in freiwillige Angaben umgewandelt, z. B. die bisher vorgeschriebene Erklärung, warum aus Gründen der Wesentlichkeit auf Angaben verzichtet worden ist.
Das IDW merkt kritisch an, dass die grundsätzlich vorgeschriebenen Berichtsinhalte im Detail kaum (weiter) reduziert worden seien und die Entscheidung über die zu berichtenden Informationen ausschließlich auf Ebene der Unternehmen im Rahmen der – nach wie vor aufwendigen – Wesentlichkeitsanalyse zu treffen sei.
Nach Auffassung des IDW stellten nur beherrschbare Regelungen sicher, dass ein guter Start in die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung gelingt. Es sei notwendig, die Berichterstattung weiter fortzuentwickeln – im Idealfall zu einer integrierten Berichterstattung.
(IDW Aktuell vom 16.6.2023)