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FG München: Handgelder für die Unterzeichnung von Arbeitsverträgen sind Betriebsausgaben

FG München, Urteil vom 17.4.2023 – 7 K 414/22

Werden für die Unterzeichnung von Arbeitsverträgen durch Fußball-Lizenzspieler Handgelder gezahlt, handelt es sich um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben; sie sind daher nicht als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit der Arbeitsverträge zu verteilen.

(Leitsatz der Redaktion)

Volltext BB-Online BBL2023-1365-2