FG München, Urteil vom 17.4.2023 – 7 K 414/22
Werden für die Unterzeichnung von Arbeitsverträgen durch Fußball-Lizenzspieler Handgelder gezahlt, handelt es sich um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben; sie sind daher nicht als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit der Arbeitsverträge zu verteilen.
(Leitsatz der Redaktion)
Volltext BB-Online BBL2023-1365-2