EU verpflichtet mehr Unternehmen zu Klimaschutz

Nach langen Verhandlungen hat das EU-Parlament der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zugestimmt. (Symbolbild)

Nach langen Verhandlungen hat das EU-Parlament der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zugestimmt. (Symbolbild)

Deutlich mehr Unternehmen müssen künftig über ihre Pläne und Anstrengungen für besseren Klimaschutz und Nachhaltigkeit berichten. Das EU-Parlament hat am Donnerstag die lange erwartete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beschlossen. In Deutschland könnten davon rund 15.000 Unternehmen betroffen sein. Sie sollen künftig unter anderem zeigen, ob ihre Geschäfte im Einklang mit den Pariser Klimazielen stehen.

Die Verhandlungen über die Richtlinie haben sich deutlich länger hingezogen als geplant. Schließlich einigten sich EU-Kommission, Europäischer Rat und EU-Parlament im Juni auf einen gemeinsamen Gesetzestext. Dieser wurde nun vom Parlament mit großer Mehrheit angenommen. Die noch ausstehende Zustimmung des Rates gilt als Formsache. Danach haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die erzielte Vereinbarung in nationales Recht umzusetzen.

CSRD: Informationen zu Nachhaltigkeit müssen unabhängig geprüft sein

Die Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen über ihre Aktivitäten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance berichten. Dazu gehören Ziele, Maßnahmen, Strukturen und Fortschritte. Diese Informationen müssen im Lagebericht des Geschäftsberichts enthalten und unabhängig geprüft sein. Wie Verstöße gegen diese Vorgaben aussehen, werden die Mitgliedsstaaten entscheiden.

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Im Themenfeld Klimaschutz möchte die Europäische Union von den Unternehmen künftig wissen, was sie tun, um ihre Emissionen zu reduzieren. Zudem sollen sie berichten, was sie unternehmen, um gegen steigende Temperaturen resilient zu sein. Die Klimaerwärmung kann Firmen in vielfältiger Weise treffen: von der geringeren Produktivität der Beschäftigten wegen Hitze oder tropischen Krankheiten bis zum Wassermangel in den Fabriken.

Schon ab 250 Beschäftigten können Unternehmen von der CSRD betroffen sein

Die Unternehmen müssen künftig darstellen, ob ihre Geschäftsmodelle im Einklang stehen mit den Pariser Klimazielen und wie sie den Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaftsweise gestalten wollen. Mit dem 2015 in Paris erzielten Klimaabkommen wurde festgelegt, dass die Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter begrenzt werden soll. Bei Überschreiten dieser Marke wird es Wissenschaftlern zufolge erheblich wahrscheinlicher, dass Klimakipppunkte ausgelöst werden, die den Temperaturanstieg weiter beschleunigen.

Von der CSRD betroffen sind Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Beschäftigte, eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro oder ein Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro. Außerdem gilt die Richtlinie für alle kapitalmarktorientierten Firmen mit Ausnahme von Kleinstunternehmen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen zudem auch nicht-europäische Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen müssen, wenn sie in der Europäischen Union tätig sind und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz erzielen.

CSRD-Berichtspflicht wird gestaffelt eingeführt

Damit wird der Kreis der Unternehmen, die auch zu nicht-finanziellen Themen berichten müssen, im Vergleich zum derzeitigen Stand erheblich ausgeweitet. Schätzungen belaufen sich auf mehr als 15.000 betroffene Firmen in Deutschland. Die Berichtspflicht wird gestaffelt eingeführt. So sind zunächst Unternehmen betroffen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen. Sie sollen erstmals 2025 für 2024 berichten. Ein Jahr später folgen große Unternehmen, die von der NFRD nicht betroffen sind, ab 2027 dann alle weiteren.

Mit der CSRD ändert sich für deutsche Unternehmen auch die Frage, wie sie die Wesentlichkeit ihrer Aktivitäten bestimmen. Bisher gelten Aktivitäten als wesentlich, die sowohl für den ökonomischen Erfolg als auch für die Nachhaltigkeit von erheblicher Bedeutung sind. Mit der Einführung der doppelten Materialität reicht es, wenn eines der Kriterien zutrifft. Zudem macht die Direktive Vorgaben für gemeinsame europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards) und für maschinenlesbare Berichte.

„Die EU erhofft sich von der Richtlinie, dass Unternehmen stärker öffentlich zur Rechenschaft gezogen werden, indem regelmäßig Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns offenzulegen sind“, so Wirtschaftsprofessor Stefan Müller von der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg.