LAG Nürnberg, Beschluss vom 11.4.2023 – 2 Ta 28/23
Der mit der Vollstreckungsabwehrklage verbundene Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung erhöht den Streitwert nicht.
(Leitsatz)
Volltext: BB-Online BBL2023-1332-4
© IMAGO / Panthermedia
LAG Nürnberg, Beschluss vom 11.4.2023 – 2 Ta 28/23
Der mit der Vollstreckungsabwehrklage verbundene Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung erhöht den Streitwert nicht.
(Leitsatz)
Volltext: BB-Online BBL2023-1332-4