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Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses – Urlaub

BAG, Urteil vom 9.2.2023 – 7 AZR 266/22

Wird einem Arbeitnehmer für die Zeit nach Ablauf seines befristeten Arbeitsverhältnisses Urlaub gewährt, ist der Tatbestand des § 15 Abs. 5 TzBfG in der bis zum 31. Juli 2022 geltenden Fassung (seit dem 1. August 2022 § 15 Abs. 6 TzBfG) nicht erfüllt.

(Leitsatz)