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BAG: Sozialplan – wirtschaftliche Vertretbarkeit

BAG, Beschluss vom 14.2.2023 – 1 ABR 28/21; ECLI:DE:BAG:2023:140223.B.1ABR28.21.0

Die Dotierung eines – außerhalb eines Insolvenzverfahrens aufgestellten – Sozialplans ist für das Unternehmen regelmäßig nicht wirtschaftlich vertretbar, wenn die Erfüllung der sich aus ihm ergebenden Verbindlichkeiten zu einer Illiquidität, einer bilanziellen Überschuldung oder einer nicht mehr hinnehmbaren Schmälerung des Eigenkapitals führt. Aus den Vorgaben des § 123 InsO ergibt sich nichts Abweichendes.

(Leitsatz)