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EuGH: Ausnahmen von der Steuerbefreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. l – Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen im Rahmen der Verpachtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes

EuGH, Urteil vom 4.5.2023 – C-516/21

Art. 135 Abs. 2 Satz 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass er auf die Vermietung auf Dauer eingebauter Vorrichtungen und Maschinen keine Anwendung findet, wenn diese Vermietung eine Nebenleistung zu einer Hauptleistung der Verpachtung eines Gebäudes ist, die im Rahmen eines zwischen denselben Parteien geschlossenen und nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. l dieser Richtlinie steuerbefreiten Pachtvertrags erbracht wird, und diese Leistungen eine wirtschaftlich einheitliche Leistung bilden.

(Tenor)

Volltext BB-Online BBL2023-1109-1