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DRSC: Briefing Paper „Sektorspezifische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung“

Gegenwärtig bestehen bei vielen Stakeholdern Unsicherheiten bezüglich Anwendungszeitpunkt, Anwendungsbereich sowie der konkreten Berichtsanforderungen der sektorspezifischen EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS).

Im November 2022 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) bereits einen ersten Satz von zwölf Entwürfen sektoragnostischer ESRS zur ganzen Bandbreite von ESG-Themen an die Europäische Kommission übergeben, die diese im Juni 2023 als delegierte Rechtsakte erlassen wird. Unmittelbar nach der Übergabe dieses ersten Satzes hat die EFRAG bereits begonnene Arbeiten zu sektorspezifischen ESRS intensiviert.

Die ersten Entwürfe sektorspezifischer ESRS sollten zunächst bereits im zweiten Quartal 2023 öffentlich konsultiert werden. Dieser Zeitplan hat sich aufgrund der, am 21. März 2023 in einer Rede von EU-Kommissarin Mairead McGuinness kommunizierten, geänderten Prioritätensetzung der Europäischen Kommission zugunsten von zunächst zu erarbeitenden Implementierungshilfen für die sektoragnostischen ESRS verschoben. Die Konsultationsentwürfe der ersten sektorspezifischen ESRS werden deshalb voraussichtlich erst im zweiten Halbjahr 2023 veröffentlicht. Ein konkreter, aktualisierter Zeitplan seitens EFRAG liegt noch nicht vor.

Zudem diskutiert der International Sustainability Standards Board (ISSB) derzeit die Vorgehensweise zur Internationalisierung der sektorspezifischen Standards des ehemaligen US-amerikanischen Sustainability Accounting Standards Boards (SASB). Gemäß IFRS S1 müssen diese Standards von Erstellern von IFRS-Nachhaltigkeitsberichten bei der Identifikation nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen berücksichtigt werden, sofern kein einschlägiger IFRS-Nachhaltigkeitsstandard existiert. Der Beginn der Konsultation wird noch für das erste Halbjahr 2023 erwartet, um die Überarbeitung der Standards vor Beginn des Anwendungszeitpunkts von IFRS S1 und S2 am 1.1.2024 abzuschließen.

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) stellt mit dem Briefing Paper „Sektorspezifische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung“ einen Kurzüberblick bereit, um betroffenen Unternehmen angesichts der dynamischen Entwicklungen einen aktuellen Stand zu den Arbeiten der EFRAG an sektorspezifischen ESRS sowie des ISSB in Bezug auf die sektorspezifischen SASB-Standards zu geben. Bei wichtigen Entwicklungen wird das DRSC das Briefing Paper jeweils aktualisieren. Über aktuelle Entwicklungen bei den sektorbezogenen Standardsetzungsaktivitäten der EFRAG informiert das DRSC auch auf seiner Projektseite.

(www.drsc.de)