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DRSC: Stellungnahme an EFRAG zum Diskussionspapier „Bilanzierung variabler Vergütungsbestandteile“

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 27.3.2023 seine Stellungnahme zum EFRAG-Diskussionspapier „Bilanzierung variabler Vergütungsbestandteile“ an EFRAG übermittelt.

Darin bekundet es, dass das Thema „Avacon“ von großer Reichweite ist und die zu betrachtenden Aspekte komplex sind. Obwohl die European Financial Standards Advisory Group (EFRAG)  im Discussion Paper (DP ) zahlreiche Details und Facetten darlege, seien die Ausführungen zum Thema im DP nicht erschöpfend. Konkret sei unvollständig, dass für Verbindlichkeiten nur der Ansatz(zeitpunkt), jedoch nicht Bewertungsfragen zur Diskussion gestellt werden, und dass für Vermögenswerte wiederum nur die Bewertung, hingegen nicht der Ansatz thematisiert wird.

Aufgrund der Komplexität – und angesichts früherer Debatten im International Financial Reporting Standards Interpretation Committee (IFRS IC), die herausstellten, dass dieses Thema von großer Breite ist und einer intensiveren Diskussion bedarf – empfiehlt das DRSC, momentan keine öffentliche Diskussion zum Thema „Avacon“ zu führen. Vielmehr sei maßgeblich, ob und wann der IASB selbst dieses Thema aufgreift. Da der IASB als Folge der jüngsten Agendakonsultation dieses Thema nicht (mehr) auf seiner Agenda hat und auch für viele Stakeholder derzeit andere Themen Priorität haben, hält das DRSC eine weitere Befassung mit dem Thema „Avacon“ derzeit für nicht zweckmäßig.

Aus diesem Grunde hat das DRSC seine Diskussion und daraus resultierende kurze Stellungnahme bereits jetzt finalisiert. Die Konsultation der EFRAG hingegen läuft (nach jüngster Verlängerung) noch bis zum 30.11.2023.

(www.drsc.de)