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DRSC: Europäische Kommission fordert von EFRAG eine stärkere Fokussierung auf die Implementierung von Set 1 der ESRS

Am 21.3.2023 hatte EU-Kommissarin Mairead McGuinness die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) in einer unter ec.europa.eu abrufbaren öffentlichen Rede aufgefordert, angesichts der bevorstehenden Konsultation der Europäischen Kommission zum finalen Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) die Veröffentlichung der ersten Konsultationsentwürfe zu den sektorspezifischen ESRS zu verschieben. Stattdessen soll sich die EFRAG bei ihren laufenden Arbeiten zunächst auf weitere Leitlinien zur Unterstützung der Anwendung des Set 1 konzentrieren. Georg Lanfermann, Präsident des DRSC, äußerte sich zu dieser Ankündigung wie folgt: „Deutsche Unternehmen brauchen dringend mehr Klarheit hinsichtlich der Implementierung des Set 1. Insofern ist die Klarstellung durch EU-Kommissarin McGuinness hinsichtlich der unmittelbar anzugehenden EFRAG-Arbeitsschwerpunkte ein wichtiges Signal.“ Bereits am 15.3.2023 hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einer unter ec.europa.eu abrufbaren Rede im Europäischen Parlament eine Reduktion von Berichtspflichten um 25 % angemahnt, um die Wettbewerbsfähigkeit für EU-Unternehmen zu wahren. Das DRSC hatte am 31.1.2023 eine unter www.drsc.de abrufbare Stellungnahme zu den ESRS-Entwürfen des Set 1 an die Europäische Kommission übermittelt, in der neben detaillierten Klarstellungen eine stärkere Berücksichtigung der Perspektive mittelständisch geprägter Unternehmen im Rahmen von Set 1 gefordert wurde.

(www.drsc.de)