Die Grundsteuerreform soll insgesamt aufkommensneutral ausgestaltet werden. Dies sei explizites Ziel des Gesetzgebers, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (20/5860) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/5637). Daher habe der Gesetzgeber an die Gemeinden appelliert, die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen. Damit soll ein konstantes Grundsteueraufkommen gesichert werden. Die Bundesregierung weist aber auch darauf hin, dass die Städte und Gemeinden letztlich über die Hebesätze die Höhe des Grundsteueraufkommens selbst bestimmen würden. Auf die Frage der Abgeordneten, wie viele Städte und Gemeinden in den letzten sechs Monaten die Hebesätze für die Grundsteuer erhöht hätten, antwortet die Regierung, hierzu lägen ihr keine Erkenntnisse vor.
(Quelle: hib 178/2023 vom 13.3.2023)