BGH, Beschluss vom 31.1.2023 – II ZB 10/22
Der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestehende Gewinnabführungsvertrag kann nicht im Handelsregister der Obergesellschaft eingetragen werden.
(Amtlicher Leitsatz)
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BGH, Beschluss vom 31.1.2023 – II ZB 10/22
Der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestehende Gewinnabführungsvertrag kann nicht im Handelsregister der Obergesellschaft eingetragen werden.
(Amtlicher Leitsatz)