Mit Schreiben vom 28.2.2023 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum EU-Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts (COM(2022) 702 final) Stellung genommen.
Durch die Angleichung ausgewählter Bereiche des Insolvenzrechts sollen Hemmnisse beseitigt werden, die sich aus den Unterschieden in den nationalen Insolvenzregelungen für den (insbesondere auch grenzüberschreitenden) Kapitalfluss ergeben.
Das IDW begrüßt die Zielsetzung der Richtlinie und die grundsätzlichen Regelungen zum Anfechtungsrecht, zur Rückverfolgung und -gewinnung von massezugehörigem Vermögen sowie zur Bildung und Arbeitsweise von Gläubigerausschüssen.
Kritisch sieht das IDW, dass sich einige Regelungen nicht an dem Maßstab des Gläubigerschutzes orientieren. Beispielsweise sollen Dauerschuldverhältnisse auch im Wege eines Asset Deals ohne Zustimmung der Gegenpartei auf einen neuen Rechtsträger übergehen können. Der Gläubiger wird also zur Kontrahierung mit einem fremden Dritten gezwungen, was nach Auffassung des IDW ein kaum zu rechtfertigender Eingriff in die Privatautonomie ist. Kleinstunternehmen sollen künftig einem vereinfachten Verfahren unterliegen. Diese Verfahren sollen in Eigenverwaltung und ohne Sach- oder Insolvenzverwalter stattfinden. Gläubigerschützende Mechanismen würden für eine Vielzahl von Unternehmen somit ausgehebelt.
Nach Auffassung des IDW besteht die grundsätzliche Problematik des Richtlinienvorschlags darin, dass das Insolvenzrecht der verschiedenen EU-Staaten nicht losgelöst vom jeweiligen Gesellschaftsrecht betrachtet werden darf. Die Harmonisierung nur eines Rechtsgebiets müsse zwangsläufig zu Systembrüchen führen.
(IDW Aktuell vom 2.3.2023)