Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat im vergangenen Jahr in Rheinland-Pfalz 2 604 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt. Damit ist die Zahl der Prüfungen gegenüber 2021 (2 728) gesunken, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/5708) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5316) hervorgeht. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit setzte nach Angaben der Regierung im Jahr 2022 in Rheinland-Pfalz Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungsbeträge in Höhe von 455 557 Euro fest. Die Höhe der erfassten Geldstrafen auf Basis der Rückmeldungen der Justiz zu den Ermittlungsverfahren der FKS habe im vergangenen Jahr rund 1,48 Millionen Euro betragen. Die FKS habe insgesamt sechs bundesweite Schwerpunktprüfungen durchgeführt. Diese seien in den Branchen Friseurhandwerk, im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im Gaststättengewerbe, im Beherbergungsgewerbe, im Taxi- und Mietwagengewerbe sowie in der Pflegebranche erfolgt. Die Zahl der in den operativen Einheiten der FKS in Rheinland-Pfalz tätigen Mitarbeiter wird mit 389 angegeben. In der Vorbemerkung zur Antwort würdigt die Regierung die Arbeit der FKS, die „durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen beigetragen und so faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen ermöglicht“ habe.
(Quelle: hib 126/2023 vom 22.2.2023)