©IMAGO / Shotshop

BR: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen

Der Bundesrat hat in seiner 1030. Sitzung am 10.2.2023 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gem. Art. 76 Abs. 2 GG keine Einwendungen zu erheben (BR-Drs. 686/22, Beschluss).