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BAG: Anforderungen an Revisionsbegründung – veränderte gesellschaftliche Verhältnisse 

Das BAG hat mit Beschluss vom 15.12.2022 – 6 AZR 102/22 – wie folgt entschieden:  

Ein Revisionsangriff kann auch darauf gerichtet werden, dass die Rechtsprechung des angegriffenen Berufungsurteils aufgrund zB gesellschaftlicher Entwicklungen überholt sei. Die Zulässigkeit einer entsprechenden Rüge erfordert allerdings neben der konkreten, auf den behaupteten Wandel zielenden Auseinandersetzung mit dieser Rechtsprechung die Darlegung von Umständen, die den Schluss zulassen, sie sei im Hinblick auf die geänderten Verhältnisse nicht mehr zur Umsetzung der ursprünglich bezweckten Ziele geeignet und daher rechtsfehlerhaft geworden (Rn. 14).

(Orientierungssatz)