Richterin am Finanzgericht Dr. Ute Geisenberger wurde vom Bundespräsidenten zur Richterin am Bundesfinanzhof ernannt. Die Ernennungsurkunde wurde ihr am 23.1.2023 durch die Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz ausgehändigt.
Die in Freiburg geborene Steuerjuristin absolvierte in den Jahren 1996 bis 1999 zunächst eine Ausbildung zur Dipl. Finanzwirtin (FH) in der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg, der sich ein Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg anschloss.
Ihre berufliche Laufbahn begann Frau Dr. Geisenberger 2006 als Rechtsanwältin, später war sie auch als Steuerberaterin tätig. 2014 wechselte sie in die Finanzgerichtsbarkeit und war – unterbrochen durch eine Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht von Juni 2015 bis Ende 2017 – bis zu ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesfinanzhof beim Finanzgericht Baden-Württemberg tätig.
Das Präsidium des Bundesfinanzhofs hat Frau Dr. Geisenberger dem VIII. Senat zugewiesen, der im Wesentlichen für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und aus Kapitalvermögen zuständig ist.
(Quelle: PM BFH 004/23 vom 24.1.2023)