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BFH: Anhörungsrüge – Wiedereinsetzung

BFH, Beschluss vom 12.1.2023 – IX S 15/21

1. NV: Gegen ein Urteil des BFH, mit dem die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückverwiesen worden ist, ist die Anhörungsrüge gegeben.

2. NV: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann wegen Versäumung der Frist zur Erhebung der Anhörungsrüge nicht gewährt werden, wenn die Kläger durch eine Sozietät vertreten sind und sich das Vorbringen zu krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nur auf einen Berufsträger bezieht.

(Tenor)

Volltext BB-Online BBL2022-213-6