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BFH: Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Wartungskosten bei Leasingverträgen

BFH, Urteil vom 20.10.2022 – III R 33/21

1. Der Begriff der „Leasingraten“ in § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist ‑‑ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen‑‑ wirtschaftlich zu verstehen.

2. Wartungskosten, die vertraglich auf den Leasingnehmer abgewälzt werden, sind Teil der „Leasingrate“ und nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen.

(Tenor)

Volltext BB-Online BBL2022-213-4