Der BFH hat mit Urteil vom 24.8.2022 – XI R 25/20 entschieden:
Die Beförderung kranker oder verletzter Personen oder solcher mit Behinderung durch einen hierfür anerkannten Unternehmer ist als „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung“ i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2023-21-5