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BMF: Umsatzsteuer-Anwendungserlass; Änderungen zum 31. Dezember 2022 (Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionellen Änderungen)

GZ III C 3 – S 7015/22/10001 :001; DOK 2022/1190542

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem BMFSchreiben vom 17. Dezember 2021 – III C 3 – S 7015/21/10001 :001 (2021/1197525) -, BStBl I S. 2504, ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da dieses Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses ohne materiellrechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es keiner Anwendungsregelung.

Auf eine Anpassung der Beispiele aufgrund der Änderungen durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19. Oktober 2022 (BGBl. 2022 I S. 1743) und das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 24. Oktober 2022 (BGBl. 2022 I S. 1838) wurde aufgrund deren zeitlicher Befristung verzichtet. […]

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(BMF v. 20.12.2022)