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BMAS: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 

Das Bundeskabinett hat heute den Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland 2021 beschlossen. 

In diesen gemäß § 25 SGB VII jährlich erscheinenden Bericht gehen Daten der Unfallversicherungsträger sowie der Arbeits­schutzbehörden der Länder ein. Alle vier Jahre enthält der der Bericht neben den jährlich enthaltenen Daten zu Arbeits­unfällen, Berufskrankheiten, Arbeits­bedingungen, Arbeits­unfähigkeit, Renten usw. einen umfassenden Überblick über ausgewählte Entwicklungen, Aktivitäten und Forschungs­projekte im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Der aktuelle Bericht ist solch ein umfassender Bericht, der den Zeitraum 2018-2021 abbildet. 

Der Bericht zeigt durch Zeitreihen langjährige Trends im Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland auf und unterstützt so bei der Vorbereitung politischer Entscheidungen sowie bei der wissenschaftlichen Betrachtung der Entwicklungen. 

Auch 2021 war das Arbeitsunfall- und Berufskrankheitengeschehen – wenn auch weniger als in 2020 – von der SARS-CoV-2-Pandemie beeinflusst. Besonders zu erkennen ist das an der Entwicklung der Berufskrankheiten. So haben sich die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit 2021 gegenüber 2020 verdoppelt (2021: 232.206, 2020: 111.055, 2019: 84.853). Ursächlich für die Zuwächse sind in der Hauptsache die Infektionskrankheiten (BK-Nr. 3101) (2021: 153.755; 2020: 33.595; 2019: 1.898). Ähnlich zeigt sich das für die anerkannten Berufskrankheiten (2021: 126.213, 2020: 39.551, 2019: 20.422). Auch hier sind die Anstiege weitestgehend auf die Infektionskrankheiten (BK-Nr. 3101) zurückzuführen (2021: 102.322; 2020: 18.959; 2019: 782).

(Pressemitteilung vom 14.12.2022)