Das Bundeskabinett hat heute den Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland 2021 beschlossen.
In diesen gemäß § 25 SGB VII jährlich erscheinenden Bericht gehen Daten der Unfallversicherungsträger sowie der Arbeitsschutzbehörden der Länder ein. Alle vier Jahre enthält der der Bericht neben den jährlich enthaltenen Daten zu Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Arbeitsbedingungen, Arbeitsunfähigkeit, Renten usw. einen umfassenden Überblick über ausgewählte Entwicklungen, Aktivitäten und Forschungsprojekte im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Der aktuelle Bericht ist solch ein umfassender Bericht, der den Zeitraum 2018-2021 abbildet.
Der Bericht zeigt durch Zeitreihen langjährige Trends im Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland auf und unterstützt so bei der Vorbereitung politischer Entscheidungen sowie bei der wissenschaftlichen Betrachtung der Entwicklungen.
Auch 2021 war das Arbeitsunfall- und Berufskrankheitengeschehen – wenn auch weniger als in 2020 – von der SARS-CoV-2-Pandemie beeinflusst. Besonders zu erkennen ist das an der Entwicklung der Berufskrankheiten. So haben sich die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit 2021 gegenüber 2020 verdoppelt (2021: 232.206, 2020: 111.055, 2019: 84.853). Ursächlich für die Zuwächse sind in der Hauptsache die Infektionskrankheiten (BK-Nr. 3101) (2021: 153.755; 2020: 33.595; 2019: 1.898). Ähnlich zeigt sich das für die anerkannten Berufskrankheiten (2021: 126.213, 2020: 39.551, 2019: 20.422). Auch hier sind die Anstiege weitestgehend auf die Infektionskrankheiten (BK-Nr. 3101) zurückzuführen (2021: 102.322; 2020: 18.959; 2019: 782).
(Pressemitteilung vom 14.12.2022)