Mitwirkung von Arbeitnehmern bei der Aufklärung
In vielen sensiblen Sachverhalten, die Gegenstand verbandsinterner Untersuchungen sind, ist das Unternehmen auf die Mitwirkung der Arbeitnehmer angewiesen. Vor allem, wenn große Eilbedürftigkeit besteht wie etwa in Kartellverfahren, ist der Mitarbeiter eine wichtige Informationsquelle. Besonders effektiv ist die interne Sachverhaltsaufklärung dann, wenn Mitarbeiter proaktiv Missstände im Unternehmen offenbaren und über ein Hinweisgebersystem oder die Compliance-Abteilung Meldung machen. Diese interne Meldung erlaubt es dem Unternehmen, frühzeitig den Sachverhalt aufzuarbeiten und – für den Fall der Kooperation – diesen gegenüber den zuständigen Behörden freiwillig zu offenbaren.
Eine solche Offenlegung durch das Unternehmen honorieren die Behörden bereits heute regelmäßig. Im Falle der Einführung des Verbandssanktionengesetzes soll sie sich nach Vorstellung des BMJV über § 15 Abs. 3 VerSanG-E und § 17 VerSanG-E deutlich positiv für das Unternehmen auswirken.