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StMFLH Bayern: Erbschaftsteuer darf Kinder nicht zum Verkauf des Elternhauses zwingen

Finanzminister Albert Füracker anlässlich der Befassung des Finanzausschusses des Bundesrates mit dem Entschließungsantrag Bayerns zur Erhöhung und Regionalisierung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer:

„Bayern hat die überfällige Erhöhung der Erbschaftsteuer-Freibeträge erneut auf die Agenda des Bundesrates gesetzt! Wir kämpfen im Finanzausschuss weiter für höhere Freibeträge und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Die aktuell geltenden Freibeträge wurden seit 13 Jahren nicht mehr angepasst und haben daher sogar im engsten Familienkreis ihre Entlastungswirkung mittlerweile fast verloren – es besteht dringender Handlungsbedarf! Die Immobilienpreise in Deutschland haben sich stark unterschiedlich entwickelt und haben sich vor allem in Metropolregionen wie zum Beispiel München teils verdoppelt oder verdreifacht. Seit vielen Jahren kämpft Bayern für eine Erhöhung und Regionalisierung der Erbschaftsteuer-Freibeträge, um zielgerichtet agieren zu können. Es kann und darf nicht sein, dass Kinder das Eigenheim der Eltern verkaufen müssen, weil sie sich die Erbschaftsteuer nicht leisten können. Höhere Freibeträge sind jetzt ein einfaches Mittel, um schnell für Entlastung zu sorgen!“

(Quelle: PM StMFLH Nr. 387 vom 30.11.2022)